Tarif Nr. 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 verbindlich. Dieser einheitliche Tarif für Komplementärleistungen wurde gemeinsam von den Krankenversicherern HELSANA, CONDORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, ÖKK, SANITAS, SWICA, SYMPANY und VISANA gemeinsam den Berufsverbänden erstellt, mit der SASIS abgestimmt und bei ihr hinterlegt. Der schweizweit gültige "Tarif Nr. 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG" beinhaltet über hundert Tarifziffern.
Tarifpositionen für Naturheilpraktiker
Manche Tarifpositionen (z.B. Tarifziffer 1207 Ordnungstherapie / Diätetik, pro 5 Minuten) sind ausschliesslich für Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom vorgesehen. Zu finden sind diese Angaben im Tarif im Feld "Beschreibung". Als Naturheilpraktiker, Naturheilpraktikerin können Sie Ihre Abrechnung auf wenige Tarifpositionen beschränken. Dabei macht es jedoch einen Unterschied, ob Sie bereits das eidgenössische Diplom besitzen oder nicht. Die Tarifpositionen für Naturheilpraktiker/innen mit eidg. Diplom finden Sie bei der der OdA AM (hier), für diejenigen ohne eidg. Diplom hier.
Verrichtungen und komplementärmedizinische Anwendungen die Sie nicht im Tarif abgebildet sind, können über die Tarifziffer 999 mit entsprechendem Freitext auf der Rechnungen aufgeführt werden.
Das neue Rechnungsformular
Seit dem 1. Januar 2017 kann zudem ein standardisiertes Rechnungsformular für Leistungen der Komplementärmedizin bei den bekannten Registrierstellen in einem geschützten Bereich herunterladen werden (z.B. https://www.myemr.ch/). Ab 1. April 2018 gilt das Rechnungsformular mit 2D-Matrix-Code für mehr Fälschungssicherheit für alle Komplementärtherapeuten als Standard.
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