061 811 33 22

info@ueberarztung.ch

Wilimattweg 1 ; 4450 Sissach

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Wir unterstützen

- Ärzte,
- Gruppenpraxen,
- Chiropraktiker,
- Physiotherapeuten,
- Psychologen,
- Therapeuten (Akupunktur / Massagen / etc.),
- Spitex-Organisationen,
- Permanencen,
- ambulante Spitalabeilungen und
- weitere Leistungserbringer

in Tarifstreitigkeiten, bei Überarztungsvorwürfen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und in der Prophylaxe - bereits in über 400 Fällen

Überarztungsvorwürfe einzelner Krankenversicherer, tarifsuisse ag oder santésuisse können massive Auswirkungen auf den jeweiligen Leistungserbringer haben, bis hin zu Rückforderungen im Bereich von mehreren 100‘000 Franken.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der WZW-Verfahren, dem Tarifcontrolling und dem TARMED helfen wir Ihnen die Daten Ihrer Arztpraxis, von santésuisse und tarifsuisse ag zu plausibilisieren, Praxisbesonderheiten zu finden und Ihr Abrechnungsverhalten zu optimieren.

 

Auf über 20 Jahren Erfahrung in diesen Themengebieten können wir aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) zurückgreifen.

 

Erhalten Sie weitere Informationen im Bereich blog.

Chiropraktiker

In diversen Fällen konnten Rückforderungen gesenkt oder vermieden werden:

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der WZW-Verfahren, dem Tarifcontrolling und dem Chirotarif helfen wir Ihnen die Daten Ihrer Praxis zu plausibilisieren, Praxisbesonderheiten zu finden und Ihr Abrechnungsverhalten hinsichtlich Gefahren und Stolperfallen zu prüfen.

Erhalten Sie weitere Informationen im Bereich blog.

Psychotherapie

In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie.

Der Systemwechsel ist somit gleichbedeutend mit dem Wechsel des Delegationsmodells zum Anordnungmodell, d.h. dass Therapeuten nicht mehr unter ärztlicher Aufsicht arbeiten, sondern neu ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig zu Lasten des KVG erbringen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons.

Um nicht ins Fadenkreuz der Versicherer zu geraten, ist der Beitritt zur Schutzgemeinschaft für Ärzte (www.s-g-a.org) und die Durchführung einer Prophylaxe zu empfehlen.

Risikobeurteilung: Gefahr eines Wirtschaftlichkeitsverfahrens

Es gibt immer wieder Ärzte, welche aus Angst vor einem allfälligen Rückforderungsverfahren und im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams ihre ärztliche Tätigkeit einschränken, obschon sie den santésuisse-Regressions-Bericht samt Durchschnittswerten und Regressions-Indices nicht kennen und noch nie einen Mahnbrief von santésuisse erhalten haben.


Voraussichtlich per Ende November 2022 ist der Regressions-Bericht für das Rechnungsjahr 2021 für Abonnenten abrufbar, so dass eine Risikobeurteilung dieser Daten möglich ist.

 

Folgende Massnahmen sind zu ergreifen, damit eine Risikobeurteilung vorgenommen werden kann:

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Prophylaxe

Ob Sie eine neue Arztpraxis/Gruppenpraxis eröffnet haben oder bereits seit Jahren praktizieren, das Ziel ist identisch, nämlich das Vermeiden von Abrechnungsfehlern und die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäss KVG. Die Prophylaxe ist deshalb essenziell um sich rechtzeitig vor drohenden Rückforderungen zu schützen.

Gerne beraten wir Sie individuell und zeigen Ihnen Stolperfallen und Möglichkeiten auf.

Regressionsbericht 2022 der santésuisse ist ab sofort verfügbar

Ab sofort kann der Regressions-Bericht 2022 der santésuisse unter folgender Adresse angefordert werden:
https://webshop.santesuisse.ch

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Beispiel: Regressionsbericht für Ärzte

Ein Musterbeilspiel des sog. Regressionsberichtes der santésuisse können Sie hier beziehen.

 

Informationen zum Bezug der Rechnungssteller-Statistik bzw. dem Regressions-Bericht der santésuisse erhalten Sie im SGA-Tipp 01/2019.

 

Fortbildungsveranstaltung 2023 der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA): "Wirtschaftlichkeitsverfahren: Verteidigung und Prophylaxe"

Thema: Wirtschaftlichkeitsverfahren: Verteidigung und Prophylaxe
Der Referent, Kristof Nagy, wird an Hand von konkreten Beispielen darlegen,

  • welche Abklärungen vorgängig zu treffen sind,
  • wie man den Regressions-Index bzw. ein Schreiben der santésuisse prüft, ob und inwiefern die Gefahr besteht, dass ein Wirtschaftlichkeitsverfahren eingeleitet bzw. eine Rückforderung geltend gemacht wird,
  • wie man die Entwicklung der Durchschnittskosten monatlich kontrollieren kann,
  • welche verschiedenen kostensenkenden Massnahmen ergriffen werden
    können bzw. im Notfall unverzüglich in die Wege zu leiten sind und
  • wie man eine allfällige Verteidigung (Praxisbesonderheiten etc.) vorsorglich im Hinblick auf ein drohendes Wirtschaftlichkeitsverfahren vorbereiten kann.

 

Die Schutzgemeinschaft für Ärzte lädt Sie zu folgenden Veranstaltungen ein:

 

Luzern Donnerstag, 14. September 2023, 18.00 - 19.30 Uhr
Hotel Wilden Mann, Bahnhofstrasse 30, 6003 Luzern
Bern Donnerstag, 28. September 2023, 18.00 - 19.30 Uhr
Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern
St. Gallen Donnerstag, 16. November 2023, 18.00 - 19.30 Uhr
Hotel Walhalla, Saal Heinrich Graf,
Bahnhofplatz, Poststrasse 27, 9001 St. Gallen

 

  • Einladung Fortbildungsveranstaltungen 2023: Einladung Fortbildungsveranstaltungen SGA 2023
  • Anmeldeformular Fortbildungsveranstaltungen 2023: Anmeldeformular Fortbildungsveranstaltungen SGA 2023
  • die online-Buchung ist unter https://www.s-g-a.org/alle-veranstaltungen/ möglich.
  • Einzahlungsschein Sitzungsgeld für Nichtmitglieder SGA: Einzahlungsschein-SGA-Sitzungsgeld

Kostenlose Kurzberatung

Haben Sie Fragen zu:

  • Wirtschaftlichkeitsverfahren (Regressions-Index santésuisse / Verfahren von Einzelversicherer)
  • Tarifstreitigkeiten oder
  • Prophylaxe

Die Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein.

Für einen jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 100.- bietet der Vizepräsident der SGA und Fachexperte MSc Kristof Nagy (+41 (0)61 811 33 22 / This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) eine kostenlose Beratung (telefonisch) im Umfang von 15 bis 20 Minuten an.

Seit der Gründung der SGA im Jahre 1997 sind über 1'800 Ärzte beraten und vertreten worden.

Laborleistungen in der Arztpraxis

Wer nachweislich seit dem 1.1.2015, d.h. seit 2 Jahren vor Inkraftsetzung des Obligatoriums (01.01.2017), regelmässig Präsenzdiagnostik in seinem Praxislabor durchführt und bis zur Beantragung des Ausweises seither erfolgreich an sämtlichen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilgenommen hat, kann ab sofort (und bis spätestens am 31.12.2022) beim KHM einen FAPL auch ohne vorherige Teilnahme an einem Kurs beantragen (Kosten: 300 CHF).

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Nicht verzeichnete Medizinalpersonen - bitte melden:

Ohne vorgängigen Eintrag bis 31.12.2019 im MedReg ist jegliche Ausübung eines universitären Medizinalberufs untersagt.

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