Laborleistungen in der Arztpraxis
Wer nachweislich seit dem 1.1.2015, d.h. seit 2 Jahren vor Inkraftsetzung des Obligatoriums (01.01.2017), regelmässig Präsenzdiagnostik in seinem Praxislabor durchführt und bis zur Beantragung des Ausweises seither erfolgreich an sämtlichen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilgenommen hat, kann ab sofort (und bis spätestens am 31.12.2022) beim KHM einen FAPL auch ohne vorherige Teilnahme an einem Kurs beantragen (Kosten: 300 CHF).