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Abrechnung von Nichtpflichtleistungen

Bei der Abrechnung von Nichtpflichtleistungen lauern an mehreren Stellen Gefahren, die für den einzelnen Arzt oder Ärztin teuer werden können.

Wurden nicht kassenpflichtige Leistungen irrtümlicherweise durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt, versuchen Versicherer in den Folgejahren Rückforderungen durchzusetzen.

Um diesen Gefahren auszuweichen, sind die Vorgaben von Forum Datenaustausch, der Genehmigungsstelle von einheitlichen Rechnungsformularen für Spital und Arzt, strikt einzuhalten. Diese sind:

1. Zwei separate Rechnungen für OKP- und VVG-Leistungen

Eine Rechnung, die als Gesetz = KVG kodierte ist darf keine VVG-Leistungen (Spalte P = 0) enthalten. Ebenso darf eine Rechnung, die als Gesetzt = VVG kodiert ist, keine OKP-Leistungen (Spalte P = 1) enthalten.

 Rückforderungsbeleg - oben

 

2. Kontrolle der korrekten Kodierung

Wurden beim Schlussbetrag die Pflichtleistungen (PFL) in korrekter Höhe ausgewiesen? Stimmt der Rechnungsbetrag?

 

Rückforderungsbeleg - unten

 

Beachten Sie zudem, dass auf den Rechnungen jeweils der entsprechende Leistungserbringer ausgewiesen werden muss. Detaillierte Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie auf folgender Seite: http://www.forum-datenaustausch.ch/

 

 

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