Laborleistungen in der Arztpraxis
Wer nachweislich seit dem 1.1.2015, d.h. seit 2 Jahren vor Inkraftsetzung des Obligatoriums (01.01.2017), regelmässig Präsenzdiagnostik in seinem Praxislabor durchführt und bis zur Beantragung des Ausweises seither erfolgreich an sämtlichen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilgenommen hat, kann ab sofort (und bis spätestens am 31.12.2022) beim KHM einen FAPL auch ohne vorherige Teilnahme an einem Kurs beantragen (Kosten: 300 CHF).
Der Fähigkeitsausweis wird rückwirkend per 1.1.2018 ausgestellt und ist maximal gültig bis am 31.12.2022. In diesen Fällen ist die Rezertifizierung ab dem 1.1.2023 nur noch bei nachgewiesener, erfolgreicher Teilnahme an einem Praxislaborkurs KHM möglich.
Wir empfehlen denjenigen, die den Laborkurs noch nicht absolviert haben, diesen möglichst bald einzuplanen und nicht bis Dezember 2022 zuzuwarten.