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Psychotherapie

In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie.

Der Systemwechsel ist somit gleichbedeutend mit dem Wechsel des Delegationsmodells zum Anordnungmodell, d.h. dass Therapeuten nicht mehr unter ärztlicher Aufsicht arbeiten, sondern neu ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig zu Lasten des KVG erbringen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons.

Um nicht ins Fadenkreuz der Versicherer zu geraten, ist der Beitritt zur Schutzgemeinschaft für Ärzte (www.s-g-a.org) und die Durchführung einer Prophylaxe zu empfehlen.

Chiropraktiker

In diversen Fällen konnten Rückforderungen gesenkt oder vermieden werden:

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der WZW-Verfahren, dem Tarifcontrolling und dem Chirotarif helfen wir Ihnen die Daten Ihrer Praxis zu plausibilisieren, Praxisbesonderheiten zu finden und Ihr Abrechnungsverhalten hinsichtlich Gefahren und Stolperfallen zu prüfen.

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Laborleistungen in der Arztpraxis

Seit 1. Januar 2017 ist die Voraussetzung zur Durchführung von Präsenzdiagnostik das Vorhandensein des Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) (siehe hierzu auch).

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